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Der Begriff Reglementierter Beauftragte ist im Rahmen der EU-
Seit Anfang 2006 galt die EU-
Diese Sicherheitsmaßnahmen können durch den besonderen Status eines Unternehmens als Reglementierter Beauftragter bei der Abwicklung der Fracht am Flughafen übergangen werden.
Zulassung
Folgende Unternehmen können beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig einen Antrag auf die Zulassung als Reglementierter Beauftragter stellen:
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Durch diese Zulassung darf ein Reglementierter Beauftragter eine Fracht, die ihm von einem Versender übergeben wurde als sicher oder unsicher einteilen und unsichere Fracht durch geeignete Kontrollmaßnahmen sicher machen. Als „secured" an eine Airline übergebene Fracht wird keiner weiteren Sicherheitsüberprüfung unterzogen.
Der Sicherheitsbeauftragte
Verantwortlich bei den Reglementierten Beauftragten ist der Sicherheitsbeauftragte. Er wird dem LBA namentlich benannt und muss vor seiner Ernennung zuverlässigkeitsüberprüft werden nach § 7 LuftSiG. Diese Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZuvÜp) ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen und ist sehr umfangreich. Über die überprüfte Person werden Informationen bei der Polizei, BND, MAD und vielen weiteren abgerufen. Die ZuvÜp ist deutlich umfangreicher als z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis.
Der Sicherheitsbeauftragte ist verantwortlich und hat mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Gesetze zu tragen. Verfügt ein Unternehmen über mehrere Niederlassungen, genügt die Ernennung eines einzelnen Sicherheitsbeauftragten. Für jede Niederlassung muss von dieser Person ein Vertraulicher Verantwortlicher ernannt werden. Er ist dem Sicherheitsbeauftragten direkt unterstellt.
Anforderungen an die Unternehmen
Als Reglementierter Beauftragter hat ein Unternehmen diverse Anforderungen zu erfüllen:
So stellt der Reglementierte Beauftragte, falls der Zutritt zu den Betriebsräumen oder zum Frachtlager durch eine betriebsfremde Person notwendig ist, sicher, dass diese Person von einer für diese Aufgabe überprüften Person des Unternehmens ständig begleitet und beaufsichtigt wird und dass keine verbotenen Gegenstände in die Fracht ein-